Betreuungsrecht

 

Häufig macht das zunehmende Alter eine Betreuung erforderlich, aber auch Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass ein Betreuer bestellt wird.

Für viele wichtige Fälle lässt sich mit einer Betreuungs-, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bereits gut vorsorgen. Hierzu gibt es bereits auch im Internet etliche Formulare, die Regelungen ermöglichen.

Darüber hinaus besteht häufig Beratungsbedarf, sobald Regelungen getroffen werden sollen, die über formularmäßige Vollmachten hinaus gehen. Insbesondere bei Grundvermögen ist es erforderlich, um die volle Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten zu gewährleisten, dass insoweit notarielle Vollmachten erstellt werden.

Bei der Beratung und Erstellung Ihrer individuellen Vollmacht bin ich Ihnen gerne behilflich. Auch stehe ich Ihnen im Rahmen eines Betreuungsverfahrens als Vertreter oder Berater bei.

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