Ehevertrag

 

Die Notwendigkeit eines Ehevertrages wird weiterhin verkannt. So lassen sich mit einem Ehevertrag wichtige Punkte vertraglich regeln - ach, wie unromantisch - hört man dabei häufig.
Um beurteilen zu können, ob der Abschluss eines Ehevertrages notwendig ist, sollte man sich vorab die gesetzliche Lage verdeutlichen, die ohne Abschluss eines Ehevertrages das Verhältnis des Partner zueinander für den Fall der Trennung / Scheidung regelt.

Hierbei sind Fragen der Zugewinngemeinschaft, Unterhaltszahlung und Behandlung von Versorgungsanwartschaften im Falle der Scheidung zu klären

Für diese Punkte gibt es die Möglichkeit von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Hierbei berate ich sie gerne hinsichtlich der für Sie bestehenden Möglichkeiten und erarbeite Ihnen Ihren individuellen Ehevertrag.

Hierdurch lassen sich durch vorbeugende Maßnahmen Konflikte für den Fall einer Scheidung vermeiden. Auch werden die Sorgen und Ängste zwischen den Partnern bereits offen kommuniziert. Dies trägt zum Vertrauen zwischen den Partnern bei. Dieses kann zunächst aufgrund des Vorschlags, einen Ehevertrag abschließen zu wollen, in Frage gestellt sein.
Ein fairer Interessenausgleich kann so für den Fall der Scheidung bereits vorab gefunden und hergestellt werden. Dies trägt zur Klarheit bei und berücksichtigt Ihre individuellen Interessen.

 

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