Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Bernhard Henrich
Das Familienrecht ist ein
weitgehend
durch gesetzliche Bestimmungen geregeltes Rechtsgebiet. Gleichwohl
werden gerade hier nicht alle
gesetzgeberischen Maßnahmen den persönlichen Bedürfnissen gerecht.
Hinzu kommt, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen häufig sehr
emotionalisiert geführt werden.
Insbesondere bei Umgangs- und
Sorgerechtsverfahren ist es wichtig einen guten Kontakt zu den
Jugendämtern aufzubauen, da die gerichtlichen Entscheidungen stark von
den Einschätzungen und Gutachten der Jugendämter abhängen. Schließlich
können die Jugendamtsmitarbeiter mehr Zeit mit den
Beteiligten verbringen und diese häufig besser kennenlernen, als dies
dem Gericht möglich ist.
Ich unterstütze Sie auch bei der
Korrespondenz und dem Kontakt
mit den Jugendämtern. Im außergerichtlichen Stadium kann ich beratend
im Hintergrund oder direkt gegenüber den Jugendämtern in Erscheinung zu
treten.
Wir arbeiten die Problematik auf
und
führe Sie zu einer für Sie sachgerechten Lösung. Insbesondere im Rahmen
der Unterhaltsrechtsreform die mit Wirkung zum 01.01.2008 in Kraft
getreten ist haben sich umfangreiche Änderungen bei der Bemessung des
Unterhaltsanspruchs im Rahmen des Kindes- / Ehegatten- und
Betreuungsunterhalts ergeben.
Im Rahmen meiner Tätigkeit stehe
ich Ihnen in
den vielfältigen Situationen im Rahmen einer familienrechtlichen
Auseinandersetzung Beiseite. Hierbei zählen zu meinen Tätigkeiten
unter anderem:
* Voreheliche Rechtsberatung /
Erarbeitung von Eheverträgen
* Schlichtungsberatung in der
Ehekrise
* Scheidungsberatung /
Erarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
* Vertretung in
Scheidungsverfahren
* Aufhebung von
Lebenspartnerschaften
* Durchsetzung von
Scheidungsfolgesachen
* Unterhaltsrecht ( bei
Angestellten und Selbstständigen - Errechnnung des zu zahlenden
Unterhalts und außergerichtliche sowie
gerichtliche Anspruchsdurchsetzung)
* Sorgerecht und
Aufenthaltsbestimmungsrecht
* Umgangsrecht ( Erarbeitung
von Umgangsregelungen außergerichtliche / gerichtliche Gerltendmachung)
* Namensrecht
* Kindschaftsrecht.
Die Bezeichnung Fachanwalt für
Familienrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Frankfurt
am Main vergeben. Dort wurden von mir die besonderen
theoretischen
Kenntnisse durch Teilnahme an einem Fachanwaltskurs und erfolgreiches
Absolvieren der dortigen Klausuren nachgewiesen. Ferner wurden die
praktischen Kenntnisse der letzten drei Berufsjahre auf dem Gebiet des
Familienrechts mittels einer Fallliste, der von mir bearbeiteten Fälle
nachgewiesen und von der Rechtsanwaltskammer. überprüft. Der
Fachanwaltstitel darf ferner nur geführt werden, wenn man gegenüber der
Rechtsanwaltskammer seine Fortbildung von mindestes 10
Zeitstunden pro Jahr nachweist. Auch ist für Sie meine fachliche
Kompetzenz und aktuelle Rechtskenntnis sichergestellt.
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