FamilienrechtFA FamR

Fachanwalt für Familienrecht

Bernhard Henrich

 

Das Familienrecht ist ein weitgehend durch gesetzliche Bestimmungen geregeltes Rechtsgebiet. Gleichwohl werden gerade hier nicht alle gesetzgeberischen Maßnahmen den persönlichen Bedürfnissen gerecht. Hinzu kommt, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen häufig sehr emotionalisiert geführt werden.

Insbesondere bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ist es wichtig einen guten Kontakt zu den Jugendämtern aufzubauen, da die gerichtlichen Entscheidungen stark von den Einschätzungen und Gutachten der Jugendämter abhängen. Schließlich können die Jugendamtsmitarbeiter mehr Zeit mit den Beteiligten verbringen und diese häufig besser kennenlernen, als dies dem Gericht möglich ist.

Ich unterstütze Sie auch bei der Korrespondenz und dem Kontakt mit den Jugendämtern. Im außergerichtlichen Stadium kann ich beratend im Hintergrund oder direkt gegenüber den Jugendämtern in Erscheinung zu treten.

Wir arbeiten die Problematik auf und führe Sie zu einer für Sie sachgerechten Lösung. Insbesondere im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform die mit Wirkung zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist haben sich umfangreiche Änderungen bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs im Rahmen des Kindes- / Ehegatten- und Betreuungsunterhalts ergeben.

Im Rahmen meiner Tätigkeit stehe ich Ihnen in den vielfältigen Situationen im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung  Beiseite. Hierbei zählen zu meinen Tätigkeiten unter anderem:

*    Voreheliche Rechtsberatung / Erarbeitung von Eheverträgen

*    Schlichtungsberatung in der Ehekrise

*    Scheidungsberatung / Erarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

*    Vertretung in Scheidungsverfahren

*    Aufhebung von Lebenspartnerschaften

*    Durchsetzung von Scheidungsfolgesachen

*    Unterhaltsrecht ( bei Angestellten und Selbstständigen - Errechnnung des zu zahlenden Unterhalts und außergerichtliche sowie                  gerichtliche Anspruchsdurchsetzung)FA Familienrecht

*    Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

*    Umgangsrecht ( Erarbeitung von Umgangsregelungen außergerichtliche / gerichtliche Gerltendmachung)

*    Namensrecht

*    Kindschaftsrecht.


Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main vergeben. Dort wurden von mir die besonderen theoretischen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Fachanwaltskurs und erfolgreiches Absolvieren der dortigen Klausuren nachgewiesen. Ferner wurden die praktischen Kenntnisse der letzten drei Berufsjahre auf dem Gebiet des Familienrechts mittels einer Fallliste, der von mir bearbeiteten Fälle nachgewiesen und von der Rechtsanwaltskammer. überprüft. Der Fachanwaltstitel darf ferner nur geführt werden, wenn man gegenüber der Rechtsanwaltskammer  seine Fortbildung  von mindestes 10 Zeitstunden pro Jahr nachweist. Auch ist für Sie meine fachliche Kompetzenz und aktuelle Rechtskenntnis sichergestellt.

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