Scheidung

 

Die Regelungen, die im Rahmen einer Scheidung zu treffen sind sind sehr vielfältig.

Neben materiellen güterrechtlichen Positionen wie Zugewinn aus der Ehe, gemeinsames Grundeigentum (Haus / Wohnungseigentum)
und Unterhaltszahlungen gegenüber dem Ehegatten bzw. den Kindern sind auch immaterielle Positionen häufig Ansatzpunkte für Konflikte in familienrechtlichen Angelegenheiten. So insbesondere bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern.

Auch die Frage des Versorgungsausgleichs (insbes. Ausgleich des erworbenen Rentenanwartschaften) wird im Rahmen einer Scheidung von Amts wegen durchgeführt, wodurch sich für die Beteiligten teilweise gravierende Änderungen für die Altersabsicherung herleiten.

Auch gemeinsame Mietverträge / Konten gilt es aufzulösen. Gemeinsame Häuser / Wohnungen müssen gegebenenfalls der Teilungsverstigerung zugeführt werden. Dieses Instrument schafft eine Möglichkeit für die Eheleute im Rahmen der Scheidung oder auch danach, das Miteigentum an den Immobilien mit Hilfe des Gerichts zu verwerten, sofern keine Einvernehmliche Regelung gefunden werden kann und ein freier Verkauf so nicht zustande kommt, beziehungsweise eine Einigung über die Übernahme der Immobilien nicht getroffen werden kann.

Die Kosten einer Scheidung errechnen sich aus den drei zusammengerechneten netto - Monatsgehältern der Ehegatten. Diese bilden den Streitwert bei einer Scheidung. Hinzuzurechnen ist zum so ermittelten Streitwert der Streitwert für den Versorgungsausgleich  der mindestens 1.000,00 € beträgt und im Übrigen auf 10% je Anrecht der zusammengerechneten beiden Nettogehälter festgesetzt wird. Beim Streitwert ist ferner der Wert des Gesamtvermögens der Parteien zu berücksichtigen.Hierbei ist vom Gesamtvermögen der Parteien im OLG Bezirk Frankfurt in der Regel ein Abschlag von 30.000,00 € vorzunehmen. Sodann werden vom verbleibenden Restvermögen 5 % zum Streitwert hinzugerechnet. Nähere Informationen finden sich unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de oder ich berate Sie gerne persönlich diesbezüglich.


 

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